Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 22. August 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorbezeichneten Urteil in Bezug auf den Vorwurf einer nicht objektgerechten Beratung wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsrechtszugs sowie des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Streitwerte des Revisions- und des Beschwerdeverfahrens werden jeweils auf 95.000 € festgesetzt.
Die Erben des zwischenzeitlich verstorbenen vormaligen Klägers (im Folgenden einheitlich: Kläger) nehmen die Beklagte auf Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds in Anspruch.
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