BFH - Urteil vom 30.06.2005
III R 55/01
Normen:
EStG (1997) § 32 Abs. 7 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1992
BFH/NV 2005, 1992
Vorinstanzen:
FG München, vom 25.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 2497/00

Haushaltsfreibetrag - Anknüpfung an melderechtliche Verhältnisse

BFH, Urteil vom 30.06.2005 - Aktenzeichen III R 55/01

DRsp Nr. 2005/17282

Haushaltsfreibetrag - Anknüpfung an melderechtliche Verhältnisse

1. Die Gewährung des Haushaltsfreibetrags soll nach dem Willen des Gesetzgebers davon abhängen, dass das zu berücksichtigende Kind tatsächlich zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört. Wegen der damit möglicherweise verbundenen Nachweisschwierigkeiten stellt das Gesetz ausschließlich auf den melderechtlichen Tatbestand ab.2. Für die Frage nach den maßgeblichen melderechtlichen Verhältnissen ist allein darauf abzustellen, wann die An- oder Ummeldung bei der Meldebehörde eingegangen ist. Der Gesetzgeber hat in Kauf genommen, dass die melderechtliche Erklärung von Anfang an unzutreffend war oder später unrichtig geworden ist.

Normenkette:

EStG (1997) § 32 Abs. 7 ;

Gründe: