Die Parteien streiten, ob die Klägerin Kosten für einen Umzug gemäß § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) steuermindernd geltend machen kann.
Die Klägerin ließ im Streitjahr einen Umzug durchführen. Hierfür zahlte sie an das Transportunternehmen bar einen Betrag von ... und erhielt hierfür eine Rechnung, auf die wegen weiterer Einzelheiten verwiesen wird....
Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht als abziehbar gemäß § 35a EStG an, weil die Klägerin den Betrag an das Transportunternehmen bar entrichtet habe. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Einspruchsbescheid vom ... verwiesen (GA Bl. 10). Hiergegen richtet sich nach erfolglosem Einspruch die Klage.
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