Haushaltszugehörigkeit des Kindes getrennt lebender Eltern - im familienrechtlichen Sinne - bei gemeinsamer Ehewohnung
FG Hamburg, Urteil vom 19.10.2001 - Aktenzeichen I 1066/97
DRsp Nr. 2002/4555
Haushaltszugehörigkeit des Kindes getrennt lebender Eltern - im familienrechtlichen Sinne - bei gemeinsamer Ehewohnung
In den Fällen, in denen Eheleute trotz einer Trennung im familienrechtlichen Sinne weiterhin gemeinsam mit ihren Kindern in der gemeinsamen Ehewohnung leben, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Zugehörigkeit zum Haushalt des Vaters oder der Mutter aufgehoben worden ist. Einigen sich die Eheleute nicht über die Kindergeldberechtigung, so muss diese auf Antrag durch das Vormundschaftsgericht bestimmt werden.