FG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.10.2000
5 K 300/00
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8 ; EStG § 12 Nr. 1 ; EStG § 19 ;

Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis mit nichtehelicher Lebensgefährtin

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2000 - Aktenzeichen 5 K 300/00

DRsp Nr. 2001/7030

Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis mit nichtehelicher Lebensgefährtin

Ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis mit der nichtehelichen Lebensgefährtin, welches bei seiner Umsetzung in die Lebenswirklichkeit einer Abrede über die Rollenverteilung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hinsichtlich ihrer Haushaltsorganisation entspricht, ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8 ; EStG § 12 Nr. 1 ; EStG § 19 ;

Tatbestand:

Der am ... 1955 geborene Kläger (Kl) ist als ... nichtselbständig tätig. Er ist ledig. Er lebt der am ... 1959 geborenen Zeugin ... in einem gemeinsamen Haushalt.

Der gemeinsame Haushalt wird in einer 2 1/2 Zimmerwohnung mit 65 qm geführt. Die Wohnung, zu der noch ein Gartenanteil gehört, hatte der Kl angemietet. Er bezahlt auch die Miete und zumindest die Hälfte der Nebenkosten. Die Miete beträgt derzeit 870 DM. In diese Wohnung hatte er vor Jahren die Zeugin ... aufgenommen. Die Zimmer bewohnen der Kl und seine Lebensgefährtin gemeinsam. Wegen des leichten Schlafes des Kl schlafen sie jedoch in getrennten Räumen. Der Kl benützt hierbei ein eigenes Zimmer und seine Lebensgefährtin einen kleinen vom Wohnzimmer abgetrennten Raum. Die Wohnung ist sowohl mit Möbeln des Kl als auch seiner Lebensgefährtin eingerichtet. Der Hausrat gehört nach Angaben des Kl überwiegend ihm.