Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Die Klägerin begehrt von dem beklagten Ersatzkassenverband die Erlaubnis zur Abgabe und Abrechnung von Leistungen der manuellen Therapie.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|