FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 02.05.2012
2 K 1152/11
Normen:
AO § 124; AO § 122;

Heilung des wegen Nichtbeachtung der Zustellungsvollmacht eingetretenen Zustellungsmangels

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.05.2012 - Aktenzeichen 2 K 1152/11

DRsp Nr. 2012/22806

Heilung des wegen Nichtbeachtung der Zustellungsvollmacht eingetretenen Zustellungsmangels

1. Der Zustellungsmangel, dass der Steuerbescheid entgegen der Zustellungsvollmacht nicht dem Prozessbevollmächtigten übermittelt wurde, wird durch die unverzügliche Weiterleitung an diesen wirksam geheilt. 2. Die Heilung eines solchen Zustellungsmangels kann auch dann durch den Zugang des Steuerbescheides beim Prozessbevollmächtigten eintreten, wenn eine zur Vertretung der Prozessbevollmächtigten befugte Person den Bescheid tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen hat. Denn es kommt darauf an, dass der Grunderwerbsteuerbescheid in den Machtbereich der Prozessbevollmächtigten gelangt war und von den zur Vertretung der Prozessbevollmächtigten befugten Personen zur Kenntnis genommen werden konnte.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten.

Normenkette:

AO § 124; AO § 122;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob eine Grunderwerbsteuerfestsetzung bereits vor Einlegung des Einspruchs bestandskräftig geworden war oder ob sie wirksam angefochten worden ist.