Die Beteiligten streiten über die Frage der Nichtigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheides aufgrund von Zustellungsmängeln.
Der Kläger betrieb im Streitjahr den An- und Verkauf von Automobilen im Zuständigkeitsbereich des Beklagten. Seinen Wohnsitz hatte der Kläger im Bereich des Finanzamts A.
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