FG Köln - Urteil vom 15.02.2008
6 K 3162/07
Normen:
VwZG (a.F.) § 9 ; VwZG (a.F.) § 15 Abs. 1 ; AO § 122 Abs. 1 ;

Heilung von Zustellungsmängeln

FG Köln, Urteil vom 15.02.2008 - Aktenzeichen 6 K 3162/07

DRsp Nr. 2008/17751

Heilung von Zustellungsmängeln

1. Ein Verstoß gegen die Zustellungsregeln des § 15 Abs. 1 VwZG a.F. führt nicht zur Nichtigkeit des Bescheides, sondern stellt einen heilbaren Mangel i.S.v. § 9 VwZG a.F. dar. 2. Die Heilung eines Zustellungsmangels durch nachweislichen Zugang kann auch durch Übersendung einer Kopie des zuzustellenden Dokuments erfolgen. Ob der Absendende mit der Übersendung der Kopie die Vorstellung verbindet, dass dadurch eine wirksame Bekanntgabe nach § 122 Abs. 1 AO erfolgt, ist unerheblich.

Normenkette:

VwZG (a.F.) § 9 ; VwZG (a.F.) § 15 Abs. 1 ; AO § 122 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage der Nichtigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheides aufgrund von Zustellungsmängeln.

Der Kläger betrieb im Streitjahr den An- und Verkauf von Automobilen im Zuständigkeitsbereich des Beklagten. Seinen Wohnsitz hatte der Kläger im Bereich des Finanzamts A.