BFH - Beschluss vom 26.01.2012
II B 98/11
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2 Buchst. a); GrEStG § 13 Nr. 6; AO § 174 Abs. 4; AO § 174 Abs. 5;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 710
Vorinstanzen:
FG München, vom 12.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2681/09

Hemmung der Festsetzungverjährung für eine Grunderwerbsteuer bei Erstattung einer Anzeige und des Fehlens der erforderlichen Angaben in dieser

BFH, Beschluss vom 26.01.2012 - Aktenzeichen II B 98/11

DRsp Nr. 2012/5101

Hemmung der Festsetzungverjährung für eine Grunderwerbsteuer bei Erstattung einer Anzeige und des Fehlens der erforderlichen Angaben in dieser

NV: Einer Anzeige nach § 18 GrEStG kommt jedenfalls dann keine die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO beendende Wirkung zu, wenn ihr die nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG erforderlichen Angaben vollständig fehlen.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2 Buchst. a); GrEStG § 13 Nr. 6; AO § 174 Abs. 4; AO § 174 Abs. 5;

Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Voraussetzungen einer Beiladung der Beigeladenen und Beschwerdeführerin zu 2. (Beigeladene) gemäß § 174 Abs. 5 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) haben vorgelegen.