Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 20. November 2020 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten sind seit dem 26. August 2016 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Eingehend bei dem Amtsgericht am 31. Dezember 2019 hat die Antragstellerin den Antragsgegner im Wege des Stufenverfahrens auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommen. Die Antragsschrift ist dem Antragsgegner - verbunden mit der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens - am 13. Mai 2020 zugestellt worden.
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