Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 02.01.2018, Az.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 940,12 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Rechtspflegerin des Landgerichts es abgelehnt hat, bereits in zwei Kostenfestsetzungsbeschlüssen titulierte Zinsen erneut festzusetzen.
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