Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 27. September 2019 -
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 27. September 2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 23.324,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
-vom 11. April 2019 bis 13. August 2019 aus einem Betrag von 30.315,49 EUR, der sich ab 11. April 2019 bis 13.08.2019 Tag für Tag linear auf 28.966,86 EUR ermäßigt,
- - 2. III. IV. V.
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