1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. September 2021, Az.
2. Es ist beabsichtigt den Streitwert für die Berufungsinstanz auf EUR 511.291,88 festzusetzen.
3. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
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