Die Beteiligten streiten darum, ob der Ablauf der Festsetzungsfrist für das Streitjahr 1995 durch eine Außenprüfung gem. § 171 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) gehemmt gewesen ist.
Die Klägerin (Klin.) hatte die Körperschaftsteuer(KSt)-Erklärung für das Jahr 1995 am 27.September 1996 bei dem Finanzamt (FA) eingereicht. Der entsprechende Bescheid erging am 14. März 1997.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|