FG Berlin - Urteil vom 24.07.2001
9 K 9427/98
Normen:
AO § 171 Abs. 4 ;

Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist durch Beginn einer Außenprüfung

FG Berlin, Urteil vom 24.07.2001 - Aktenzeichen 9 K 9427/98

DRsp Nr. 2001/16283

Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist durch Beginn einer Außenprüfung

Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird auch dann nach § 171 Abs. 4 AO gehemmt, wenn das Finanzamt vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung beginnt, diese zwar für mehr als sechs Monate unterbricht aber vor Ablauf der Festsetzungsfrist beendet.

Normenkette:

AO § 171 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Mit notariell beurkundetem Vertrag vom ... 1989 gründeten Herr A. und Herr B. die Klägerin und gaben als Betriebssitz C. Strasse Berlin an. Gegenstand des Unternehmens war danach die Montage, die Herstellung, der Vertrieb und die Wartung von Computern. Bereits zum 31. Dezember 1990 wurde der Betrieb nach ihren Angaben wieder eingestellt. Am 31. Juli 1991 gingen beim Beklagten die Feststellungs-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen der Jahre 1989 und 1990 ein.