Mit notariell beurkundetem Vertrag vom ... 1989 gründeten Herr A. und Herr B. die Klägerin und gaben als Betriebssitz C. Strasse Berlin an. Gegenstand des Unternehmens war danach die Montage, die Herstellung, der Vertrieb und die Wartung von Computern. Bereits zum 31. Dezember 1990 wurde der Betrieb nach ihren Angaben wieder eingestellt. Am 31. Juli 1991 gingen beim Beklagten die Feststellungs-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen der Jahre 1989 und 1990 ein.
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