I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten, die für die Streitjahre (1992 sowie 1994 bis 1997) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger war an einer GbR beteiligt, die beim Finanzamt T steuerlich geführt wurde. Im Anschluss an eine Betriebsprüfung erließ das Finanzamt T am 11. Mai 2001 unter Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung geänderte Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 1994 bis 1998 und teilte die geänderten Besteuerungsgrundlagen dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) mit. Die Feststellungsbescheide wurden nach Rücknahme der gegen sie beim Finanzgericht (FG) eingelegten Klage am 17. September 2003 bestandskräftig.
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