FG München - Urteil vom 29.01.2018
7 K 52/16
Normen:
EStDV § 73g; EStG § 50a Abs. 1; EStG (a.F.) § 50a Abs. 4; EStG (a.F.) § 50a Abs. 5 S. 5;
Fundstellen:
EFG 2018, 738
IStR 2018, 606

Herabsetzung der Haftungssummen bei Haftungsbescheiden für Abzugssteuern beschränkt steuerpflichtiger ausländischer Künstler; Erhebung der Einkommensteuer im Wege des Steuerabzugs bei Vergütungen an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Künstlerensembles

FG München, Urteil vom 29.01.2018 - Aktenzeichen 7 K 52/16

DRsp Nr. 2018/5641

Herabsetzung der Haftungssummen bei Haftungsbescheiden für Abzugssteuern beschränkt steuerpflichtiger ausländischer Künstler; Erhebung der Einkommensteuer im Wege des Steuerabzugs bei Vergütungen an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Künstlerensembles

Tenor

1.

Die Haftungssummen werden unter Änderung der Haftungsbescheide vom 23. Januar 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. November 2015 auf 7.483,03 € (IV/2001), 6.700,77 € (2002), 10.227,37 € (2003), 46.434,42 € (2004) und 9.949,67 € (2005) herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu 98 % und der Beklagte zu 2 % zu tragen.

3.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStDV § 73g; EStG § 50a Abs. 1; EStG (a.F.) § 50a Abs. 4; EStG (a.F.) § 50a Abs. 5 S. 5;

Gründe

I.