Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer - vom 18. Mai 2017 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.285,63 Euro festgesetzt.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ist nicht begründet. Das Vorbringen des Klägers, das den Prüfungsumfang für das Oberverwaltungsgericht bestimmt (§
Das Verwaltungsgericht hat die Klage, mit welcher der Kläger die Aufhebung des Bescheides vom 22. Juni 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. August 2016 begehrt hat, mit Urteil vom 18. Mai 2017 abgewiesen. Die Heranziehung des Klägers zur Rückerstattung überzahlter Versorgungsbezüge in Höhe von 1.285,63 Euro, die auf das Konto der verstorbenen Mutter des Klägers überwiesen wurden, sei rechtmäßig.
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