Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer vorliegen.
Der Kläger hat seit 2015 seinen Hauptwohnsitz in A, wo er mit seiner Lebensgefährtin, Frau ... (L), und dem gemeinsamen, am ... 2018 geborenen Sohn ... (S) in einer Wohnung in der X-Straße wohnt. L arbeitet als angestellte ... in A. Der Kläger und L haben die gemeinsame elterliche Sorge für S.
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