FG Hamburg - Urteil vom 23.09.2020
3 K 167/19
Normen:
HmbZWStG § 1;

Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei Nebenwohnung aus beruflichen Gründen

FG Hamburg, Urteil vom 23.09.2020 - Aktenzeichen 3 K 167/19

DRsp Nr. 2022/6876

Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei Nebenwohnung aus beruflichen Gründen

Dass ein Vater eines Kleinkindes, der mit der Kindesmutter in nichtehelicher Lebensgemeinschaft und dem Kind in einer gemeinsamen Familienwohnung (Hauptwohnung) in einer anderen Stadt wohnt und aus beruflichen Gründen in Hamburg eine Nebenwohnung anmietet, die er nicht überwiegend nutzt, anders als Ehegatten und Lebenspartner (vgl. § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG) zur Hamburgischen Zweitwohnungsteuer herangezogen wird, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Normenkette:

HmbZWStG § 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer vorliegen.

Der Kläger hat seit 2015 seinen Hauptwohnsitz in A, wo er mit seiner Lebensgefährtin, Frau ... (L), und dem gemeinsamen, am ... 2018 geborenen Sohn ... (S) in einer Wohnung in der X-Straße wohnt. L arbeitet als angestellte ... in A. Der Kläger und L haben die gemeinsame elterliche Sorge für S.