Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer vorliegen.
Der Kläger lebte mit seiner Ehefrau und den beiden minderjährigen Kindern in Hamburg. Im Jahr 2016 kam es zur Trennung der Eheleute. Der Kläger mietete mit Mietvertrag vom 31. März 2016 von einem privaten Vermieter eine Zweizimmer-Wohnung (ca. 50 m2) in der X-Straße, Hamburg. Das Mietverhältnis begann am 1. April 2016. Die Nettomiete beträgt 660 € monatlich.
Die Kinder, damals 4 und 6 Jahre alt, leben weiterhin bei der Kindesmutter in Hamburg. Jedes zweite Wochenende sind sie im Rahmen des Umgangsrechts beim Kläger.
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