Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 17.945,75 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für zwei Wohnungen im Stadtgebiet der Beklagten.
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