Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Oktober 2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Bad Segeberg geändert:
Die Beklagte wird verurteilt, die landwirtschaftliche Nutzfläche, bestehend aus einer Teilfläche des Flurstücks 26/7 in der Größe von ca. 10.299 m2 sowie dem westlich angrenzenden Flurstück 26/6 der Größe von ca. 4.342 m2, jeweils belegen in X. (im mit diesem Urteil verbundenen Lageplan vom 11. Dezember 2017 des Architektenbüros A. - Anlage K 7, Bl. 95 d. A. - gelb markiert), an den Kläger herauszugeben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|