I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Gewinnausschüttung zur Herstellung der Ausschüttungsbelastung gemäß § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 1999 führt.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH. Ihre Gesellschafter beschlossen am 15. Dezember 2000 die Auflösung der Gesellschaft. Durch Beschluss vom 12. Dezember 2001 hoben sie die Liquidation auf, nachdem sich die Möglichkeit zur Veräußerung der Geschäftsanteile ergeben hatte.
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