FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 06.11.2002
5 K 217/00
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1 ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 284

Herstellung einer neuen Wohnung durch Errichtung eines Anbaus unter Einbeziehung vorhandener Wohnräume

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.11.2002 - Aktenzeichen 5 K 217/00

DRsp Nr. 2003/762

Herstellung einer neuen Wohnung durch Errichtung eines Anbaus unter Einbeziehung vorhandener Wohnräume

Die Errichtung eines abgeschlossenen - angebauten - Neubaus unter Einbeziehung bereits vorhandener Wohnräume eines Altbaus ist Herstellung einer neuen Wohnung i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 EigZulG, auch wenn gleichzeitig die um die in die neue Wohnung integrierten Wohnräume verkleinerte bisherige (Altbau-)Wohnung entwidmet wird

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1 ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Finanzamt (FA) die von dem Kläger (Kl.) für die Herstellung eines Objekts beantragte Eigenheimzulage zu Recht nur in Höhe von 2.500 DM zuzüglich Kinderzulagen festgesetzt hat oder ob dem Kl. ein Fördergrundbetrag in Höhe von 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 5.000 DM, zusteht.