I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt ein Unternehmen unter anderem zur Entsorgung von Abfällen im Fördergebiet.
Im Jahr 1995 begann sie mit der Errichtung einer Kompostierungsanlage für Bioabfall mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1 012 146,83 DM. Für die in diesem Jahr angefallenen Teilherstellungskosten gewährte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) antragsgemäß eine Investitionszulage.
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