1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Beschluss |
Der Streitwert beträgt 12.814,25 EUR.
Streitig ist, ob die Klägerin zum verarbeitenden Gewerbe gehört und damit investitionszulagenbegünstigt ist.
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