I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagende Eheleute, sind Miteigentümer eines in einer kreisangehörigen Gemeinde in Niedersachsen belegenen Einfamilienhauses. Mit einem ausweislich der Bauakte am 30. Dezember 1996 beim Landkreis (untere Bauaufsichtsbehörde) eingegangenen Bauantrag beantragten sie die Erteilung der Baugenehmigung zum Bau eines Wintergartens auf ihrem Einfamilienhausgrundstück. Der Bauantrag ist, wie sich aus der Baugenehmigungsakte ergibt, nach Weiterleitung durch den Landkreis erst am 23. Januar 1997 bei der Gemeinde eingegangen. Die Baugenehmigung erteilte der Landkreis am 16. April 1997.
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