FG Münster - Urteil vom 08.05.2007
1 K 1705/03 E
Normen:
HGB § 255 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 6

Herstellungskosten durch Anbau

FG Münster, Urteil vom 08.05.2007 - Aktenzeichen 1 K 1705/03 E

DRsp Nr. 2007/16466

Herstellungskosten durch Anbau

1. Aufwendungen für einen Hausanbau sind auch dann Herstellungskosten, wenn der Anbau der Sicherung der Vermietungseinkünfte dient. 2. Für die Beurteilung von Aufwendungen als Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand ist die Funktionsfähigkeit des Gebäudes als Mietobjekt entscheidend und nicht die Funktionsfähigkeit des Gebäudes für eine bestimmte Nutzung (im Streitfall als Arztpraxis).

Normenkette:

HGB § 255 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Aufwendungen für die Errichtung eines Anbaus als Herstellungskosten oder als Erhaltungsaufwendungen zu behandeln sind und in welcher Höhe Schuldzinsen im Zusammenhang mit dem Gebäudeerwerb steuermindernd anzuerkennen sind.