BFH - Beschluss vom 27.09.2010
XI B 85/09
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 3;
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 12.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 277/08

Hinreichende Begründung einer Beschwerde bei der Frage nach den Voraussetzungen einer Vereinbarkeit des steuerrechtlichen Mitwirkungsgebots mit dem Rechtsstaatsgebot trotz Aushebelung des im Strafrecht bestehenden Schweigerechts

BFH, Beschluss vom 27.09.2010 - Aktenzeichen XI B 85/09

DRsp Nr. 2010/22357

Hinreichende Begründung einer Beschwerde bei der Frage nach den Voraussetzungen einer Vereinbarkeit des steuerrechtlichen Mitwirkungsgebots mit dem Rechtsstaatsgebot trotz Aushebelung des im Strafrecht bestehenden Schweigerechts

1. NV: Mit der Beschwerdebegründung, es sei ungeklärt, unter welchen Voraussetzungen das im Strafverfahren bestehende Schweigerecht durch das im Steuerrecht geltende Mitwirkungsgebot ausgehebelt und damit gegen das Rechtsstaatsgebot verstoßen werde, wird keine in einem Revisionverfahren klärbare hinreichend bestimmte Rechtsfrage dargelegt. 2. NV: Mit der Beschwerdebegründung, das FG habe sich bei seiner Feststellung einer Steuerhinterziehung ausschließlich auf die vom Kläger angegriffene Vergleichsrechnung gestützt und nicht geprüft, ob ein Abgleich mit einem durchschnittlichen Vergleichsbetrieb zulässig sei, wird nicht dargelegt, dass es im Rechtsgrundsätzlichen von dem BFH-Urteil vom 7. November 2006 VIII R 81/04 BFHE 215, 66 BStBl II 2007, 364 abgewichen sei.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 3;

Gründe

Die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet.