I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarben im Jahre 1979 ein Grundstück, das mit einem 1927 errichteten Wohnhaus bebaut ist. In den Jahren 1980/1981 haben die Kläger das aus Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoß bestehende Gebäude umgebaut und saniert.
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