BFH - Urteil vom 12.07.2005
II R 10/04
Normen:
AO § 181 Abs. 5 AO ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 228
DStRE 2006, 434
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 29.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 7126/02

Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO

BFH, Urteil vom 12.07.2005 - Aktenzeichen II R 10/04

DRsp Nr. 2005/20862

Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO

1. Der in einem Feststellungsbescheid fehlende Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO kann in der Einspruchsentscheidung nachgeholt werden, sofern zu diesem Zeitpunkt die Festsetzungsfrist für die Steuer noch nicht abgelaufen war.2. Der Hinweis gemäß § 181 Abs. 5 Satz 2 AO hat Regelungscharakter, weil mit ihm der zeitliche Geltungsbereich der getroffenen Feststellungen abweichend von § 182 Abs. 1 AO bestimmt wird.

Normenkette:

AO § 181 Abs. 5 AO ;

Gründe:

I. Die am 12. Mai 1996 verstorbene U und ihr Ehemann E waren je zur Hälfte Eigentümer eines bebauten Grundstücks. U wurde von E beerbt, der am ... Dezember 2000 verstarb und seinerseits von dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) beerbt wurde.