FG Düsseldorf - Urteil vom 17.01.2007
7 K 2490/04 F
Normen:
EStG § 2a Abs. 3 § 2a Abs. 4 Nr. 2 ; AO § 179 Abs. 1 § 180 § 182 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 565

Hinzurechnung; Veräußerung; Anteil an Personengesellschaft mit ausländischer Betriebsstätte; Gesonderte Feststellung; Nachversteuerung - Zurechnung von Verlusten bei Anteilsverkauf einer inländischen Personengesellschaft, die Inhaberin einer ausländischen Betriebsstätte ist

FG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen 7 K 2490/04 F

DRsp Nr. 2007/14990

Hinzurechnung; Veräußerung; Anteil an Personengesellschaft mit ausländischer Betriebsstätte; Gesonderte Feststellung; Nachversteuerung - Zurechnung von Verlusten bei Anteilsverkauf einer inländischen Personengesellschaft, die Inhaberin einer ausländischen Betriebsstätte ist

1. Veräußert ein Steuerpflichtiger seine Anteile an einer inländischen Personengesellschaft, die Inhaberin einer ausländischen Betriebsstätte ist, dürfen im Rahmen des Feststellungsverfahrens gemäß § 180 AO keine Feststellungen zu den Voraussetzungen der Nachversteuerungspflicht getroffen werden. 2. Im Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO sind nur - für sämtliche Feststellungsbeteiligte übereinstimmend - Feststellungen zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 2a EStG und damit über die Qualifizierung der Verluste als solche im Sinne dieser Vorschrift zu treffen. 3. Über die Frage der Hinzurechnung nach § 2a Abs. 4 EStG ist auf der Ebene der Einkommensteuerfestsetzung zu entscheiden.

Normenkette:

EStG § 2a Abs. 3 § 2a Abs. 4 Nr. 2 ; AO § 179 Abs. 1 § 180 § 182 Abs. 1 ;

Tatbestand: