Hinzurechnung von Geschäftsführervergütungen bei der KGaA
FG Köln, Urteil vom 17.08.2006 - Aktenzeichen 6 K 6170/03
DRsp Nr. 2006/29589
Hinzurechnung von Geschäftsführervergütungen bei der KGaA
1. Unter die Hinzurechnungsnorm des § 8 Nr. 4 GewStG fallen auch feste - vom Jahresergebnis und Gewinn der KGaA unabhängig zu zahlende - Vergütungen der persönlich haftenden Gesellschafter. Dies folgt aus dem systematischen Zusammenhang mit § 15 Satz 1 Nr. 3 EStG sowie mit § 9 Nr. 1 KStG und aus dem Sinn und Zweck dieser Vorschriften.2. § 8 Nr. 4 GewStG ist nicht auf den als sog. verdeckte Gewinnausschüttung zu behandelnden unangemessenen - überhöhten - Teil der Vergütung zu beschränken.3. § 8 Nr. 4 GewStG ist nicht im Wege teleologischer Reduktion auf solche persönlich haftenden Gesellschafter zu beschränken, die nicht selbst der Gewerbesteuer unterliegen.
Normenkette:
GewStG § 8 Nr. 4 § 9 Nr. 2b ;
Tatbestand:
Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer vom Beklagten nach § 8 Nr. 4 GewStG vorgenommenen Hinzurechnung von Vergütungen bei der klagenden KGaA, die sie als Entgelt für die Geschäftsführung ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin gezahlt hat, die - als AG - selbst der Gewerbesteuer unterliegt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.