I. Nachdem der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), ein Notar, im August 1999 ein Auskunftsersuchen des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung erhalten hatte, erklärte er im Oktober 1999, dass er im Zusammenhang mit der Einführung der Zinsabschlagsteuer im Jahre 1993 Wertpapiere mit einem Nominalwert von etwa 450 000 DM im Ausland angelegt und es bisher unterlassen habe, die daraus resultierenden Zinserträge zu versteuern. Die Steuererklärung für 1992 reichte der Kläger 1994 und die Steuererklärung für 1991 im Jahre 1993 beim Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) ein. Zum Nachweis für seine Auslandsanlagen überreichte der Kläger ein Schreiben der X-Bank (Schweiz) vom 30. November 1999, aus dem sich folgende Vermögensentwicklung ergibt:
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