FG Sachsen - Urteil vom 01.02.2006
2 K 2306/02
Normen:
AO (1977) § 90 § 88 § 158 § 162 § 146 Abs. 1 S. 3 ; GewStG § 7 ; EStG § 4 Abs. 1 § 5 Abs. 1 ; FGO § 96 Abs. 1 S. 1 § 76 Abs. 1 S. 1 ;

Hinzuschätzung von Einnahmen für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

FG Sachsen, Urteil vom 01.02.2006 - Aktenzeichen 2 K 2306/02

DRsp Nr. 2007/7446

Hinzuschätzung von Einnahmen für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Liegt aufgrund nicht ordnungsgemäßer Kassenaufzeichnungen der Schluss nahe, dass nicht alle Bareinnahmen verbucht worden sind und lässt sich nicht zur Überzeugung aufklären, dass Einzahlungen auf einem Bankkonto, die durch die Kassenbestände laut Kassenbuch in der Höhe nicht möglich sind, aus privaten Mitteln stammen, ist davon auszugehen, dass die Einzahlungen Betriebseinnahmen sind.

Normenkette:

AO (1977) § 90 § 88 § 158 § 162 § 146 Abs. 1 S. 3 ; GewStG § 7 ; EStG § 4 Abs. 1 § 5 Abs. 1 ; FGO § 96 Abs. 1 S. 1 § 76 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Hinzuschätzung von Einnahmen für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages.