FG München, vom 13.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2626/02
Hinzuschätzung von Kapitaleinkünften bei Steuerhinterziehung
BFH, Beschluss vom 24.01.2008 - Aktenzeichen VIII B 163/06
DRsp Nr. 2008/11384
Hinzuschätzung von Kapitaleinkünften bei Steuerhinterziehung
Gründe:
Der Senat lässt offen, ob die Beschwerde den Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen i.S. von § 115 Abs. 2 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO im vollen Umfange entspricht, denn jedenfalls ist die Beschwerde --soweit nicht unzulässig-- unbegründet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.