FG Hessen - Urteil vom 28.10.2003
3 K 1451/99
Normen:
BewG § 83 ; BewRGr Anl. 14; BewRGr Anl. 15;
Fundstellen:
EFG 2004, 629

Hochhauszuschlag; Verwaltungsgebäude; Grundbesitz; Bewertung; Geschäftsgrundstück; Sachwertverfahren; Vermietung - Anwendung des Hochhauszuschlags bei der Bewertung von Verwaltungsgebäuden

FG Hessen, Urteil vom 28.10.2003 - Aktenzeichen 3 K 1451/99

DRsp Nr. 2004/3998

Hochhauszuschlag; Verwaltungsgebäude; Grundbesitz; Bewertung; Geschäftsgrundstück; Sachwertverfahren; Vermietung - Anwendung des Hochhauszuschlags bei der Bewertung von Verwaltungsgebäuden

1. Der Hochhauszuschlag nach Anl. 15 Nr. 1 BewRGr führt nicht zu überhöhten Gebäudenormalherstellungskosten.2. Die Vermietung eines zu Verwaltungszwecken genutzten Gebäudes steht der Anwendung des Sachwertverfahrens nicht entgegen.3. Die in den Anl. 14 und 15 BewRGr genannten Preise sind zwar weder für die Verwaltung noch für die Gerichte abschließend und verbindlich, gleichwohl führen sie regelmäßig zu sachgerechten Ergebnissen.

Normenkette:

BewG § 83 ; BewRGr Anl. 14; BewRGr Anl. 15;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit, die unter der Bezeichnung ................... in ............................. zusammengefasst ist. Zu dieser wirtschaftlichen Einheit gehört ein Geschäftsgebäude in Hochbauweise. Im Rahmen der Einheitsbewertung ist streitig, ob der Ansatz eines Hochhauszuschlags von 66 v. H. zum Raummeterpreis zu einem überhöhten Gebäudewert geführt hat. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: