I.
Der Kläger erzielt als Professor für Malerei, Grafik und Kunsterziehung an der Akademie der bildenden Künste ... Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er ist neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit seit 1979 als selbständiger Kunstmaler tätig. Ende 1988 erwarb der Kläger und seine Ehefrau ein altes Schulhaus in ..., das seit Februar 1989 vom Kläger als Atelier genutzt wird. Die Ehefrau des Klägers vermietete ihren Hälfteanteil an dem Grundstück an den Kläger. Die Raumkosten für das Atelier betragen jährlich ca. 13.000,- DM. Aus der Tätigkeit des Klägers als Kunstmaler fielen folgende wirtschaftliche Ergebnisse an:
1979
- 3.944,-
0,-
2.133,-
1980
- 904,-
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