Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß ist. Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Ehemann erzielte in den Streitjahren 1990 und 1997 als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die Ehefrau erzielte in beiden Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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