FG Münster - Urteil vom 29.01.1997
4 K 1884/94 E
Normen:
EStG § 10b Abs. 1 ; EStG § 10b Abs. 1 S 1 ; EStG § 10b Abs. 1 S 1 1 Alt ;

Höchstbetrag des Spendenabzugs beim Organträger

FG Münster, Urteil vom 29.01.1997 - Aktenzeichen 4 K 1884/94 E

DRsp Nr. 2002/18151

Höchstbetrag des Spendenabzugs beim Organträger

Bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte i.S.d. § 10b Abs. 1 S. 1 1. Alt. sind auch die Einkünfte einer Organgesellschaft einzubeziehen.

Normenkette:

EStG § 10b Abs. 1 ; EStG § 10b Abs. 1 S 1 ; EStG § 10b Abs. 1 S 1 1 Alt ;

Tatbestand:

Zu entscheiden ist, ob im Rahmen der Einkommensbesteuerung der Spendenabzug dadurch begrenzt ist, daß sich das Einkommen u. a. aus Beteiligungen an Gesellschaften ergibt, denen vom Gesetzgeber ein selbständiges Spendenabzugsvolumen zugestanden ist.