Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Neuruppin vom 12.01.2021 -
Die von der Klägerin an die (X) nach § 104 ZPO aufgrund des gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbaren Urteils des Landgerichts Neuruppin vom 07.08.2020 zu erstattenden Kosten werden auf
434,77 €
(in Worten vierhundertvierunddreißig und 77/100 Euro)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB hieraus seit dem 14.08.2020 festgesetzt.
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