Es ist zu entscheiden, in welcher Höhe Kfz-Kosten Behinderter als außergewöhnliche Belastung (agB) nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) zu berücksichtigen sind.
Der am 22.04.1969 geborene Sohn des Klägers (Kl.) S. W. (S.W.) ist zu 100 v.H. behindert. Sein Schwerbehindertenausweis weist die Merkmale "G", "aG" und "RF" aus. S.W. lebt im Haushalt seiner Eltern. Er ist als Student der Mathematik an der Universität D. immatrikuliert. Aufgrund seiner Behinderung kann er die Universität ausschließlich mit dem Pkw erreichen. Die Entfernung zur Universität beträgt 43 km.
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