Das Versäumnisurteil vom 14.09.2016 -
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.09.2015 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der betrieblichen Altersversorgung.
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