FG Saarland vom 23.03.1999
1 K 267/97
Fundstellen:
EFG 1999, 665

Höhe der Dauerschuld bei Finanzierung von Umlaufvermögen

FG Saarland, vom 23.03.1999 - Aktenzeichen 1 K 267/97

DRsp Nr. 2001/3209

Höhe der Dauerschuld bei Finanzierung von Umlaufvermögen

Bei einem Kredit zur Finanzierung der Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens liegt in Höhe eines Teilbetrags eine Dauerschuld vor, sofern ein Teil dieses Kredits dem Unternehmen ständig zur Verfügung steht. Die für diesen Sockelbetrag anteilig zu zahlenden Schuldzinsen sind Dauerschuldzinsen i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG.

Für die Praxis:

Entscheidend ist, ob ein Kredit von Hause aus dazu dient, dem Betrieb langfristig Kapital zur Verfügung zu stellen. Ist dies - wie etwa bei der Finanzierung des Anlagevermögens - der Fall, sind Schwankungen in der Kredithöhe unbeachtlich. Eine derartige Schuld kann bei wechselndem Bestand nicht generell nur in Höhe eines Mindestbestands als Dauerschuld angesehen werden (vgl. auch BFH v. 8.2.1984, BStBl II, 379).

Fundstellen
EFG 1999, 665