Die Beschwerde des Klägers vom 27. Juli 2023 gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 26. Juli 2023 (
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Kläger hat die Beklagte auf Unterlassung nach dem
Nachdem er zum Termin zur mündlichen Verhandlung am 10. Mai 2023 nicht erschienen ist, ist gegen ihn antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen worden. In der auf seinen Einspruch hin anberaumten mündlichen Verhandlung am 05. Juli 2023 hat der Kläger die Klage zurückgenommen.
Auf der Grundlage der Kostenrechnung vom 06. Juli 2023 (Bl. II eA LG) sind gegen den Kläger sodann ausgehend von einem Gebührenstreitwert von EUR 40.000,00 gemäß Nr. 1210 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz (KV ) Gerichtskosten in Höhe von EUR 1.575,00 angesetzt und mit Gerichtskostenrechnung vom 07. Juli 2023 (Kassenzeichen N01) abgerechnet worden.
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