FG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.05.2007
11 K 157/02
Normen:
MinöStG (1999) § 25 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a ; MinöStG (1999) § 25 Abs. 3 Nr. 4.1 ; MinöStG (1999) § 25 Abs. 3 Nr. 4.2 ; MinöStG (1999) § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ;

Höhe der Mineralölsteuervergütung für das im Zusammenhang mit einer KWK-Anlage im Bereich der mit einer sog. Low-Dust-Schaltung ausgestatteten Rauchgasreinigung zum Aufheizen des Rauchgases in einem Brenner verwendete Mineralöl

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2007 - Aktenzeichen 11 K 157/02

DRsp Nr. 2008/16220

Höhe der Mineralölsteuervergütung für das im Zusammenhang mit einer KWK-Anlage im Bereich der mit einer sog. Low-Dust-Schaltung ausgestatteten Rauchgasreinigung zum Aufheizen des Rauchgases in einem Brenner verwendete Mineralöl

I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird zugelassen. 1. Wurden die Kesselanlagen einer zu 98 % mit Kohle betriebenen Kraftwärmekopplungs-Anlage (KWK-Anlage) nachträglich mit einer Rauchgasreinigungsanlage ausgestattet, wobei die Rauchgasentschwefelungsanlage und die Entstickungsanlage in einer sog. Low-Dust-Schaltung angeordnet sind, ist das in diesem Bereich für den Betrieb des Brenners zum Aufheizen des Rauchgases verwendete Mineralöl nicht nach § 25 Abs. 3 Nr. 4.1 MinöStG vergütungsfähig. Bei diesem Mineralöl handelt es sich nicht um in sonstigen Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme verwendetes Mineralöl, sondern um ein Verheizen i.S. des § 25 Abs. 3 Nr. 4.2 i.V.mit § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 MinöStG.