BFH - Urteil vom 06.05.2015
I R 7/14
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a lit. e;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 05.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 147/12

Höhe der Rückstellung eines privaten Krankenversicherers für die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung in der privaten Pflegeversicherung

BFH, Urteil vom 06.05.2015 - Aktenzeichen I R 7/14

DRsp Nr. 2015/18994

Höhe der Rückstellung eines privaten Krankenversicherers für die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung in der privaten Pflegeversicherung

NV: Durch § 21 Abs. 3 KStG 2002 werden nur erfolgsabhängige, nicht aber erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 2002 ausgeschlossen (Bestätigung der Rechtsprechung).

Eine private Kranken- bzw. Pflegeversicherung ist nur berechtigt, für die sog. erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung für die private Pflegeversicherung in Höhe eines abgezinsten Betrages Rückstellungen in der Steuerbilanz zu passivieren.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 5. Dezember 2013 6 K 147/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a lit. e;

Gründe