I.
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Höhe der gemäß § 7g Abs. 7 i. V. m. Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG - zu berücksichtigenden Ansparrücklage.
Der Antragsteller betätigte sich ab September 2004 und im Streitjahr als Unternehmensberater. Sein Aufgabenfeld umfasste die Beratung von Unternehmen anhand von wirtschaftsstatistischen und wirtschaftsrelevanten Daten. Durch den Aufbau eines eigenen Handelsinformationssystems und die Verwaltung eines entsprechenden Datenbestandes sollen in der Zukunft neue Einnahmequellen durch "On-Demand-Business-Solutions" erschlossen werden.
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