FG Düsseldorf - Urteil vom 22.06.2016
15 K 1989/13 E
Normen:
EStG § 22;
Fundstellen:
DB 2016, 12

Höhe des einkommensteuerfreien Anteils einer Witwenrente; Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente bei Anpassungen des Jahresbetrages einer Witwenrente aufgrund von Einkommensanrechnungen

FG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2016 - Aktenzeichen 15 K 1989/13 E

DRsp Nr. 2016/12245

Höhe des einkommensteuerfreien Anteils einer Witwenrente; Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente bei Anpassungen des Jahresbetrages einer Witwenrente aufgrund von Einkommensanrechnungen

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 2006 bis 2008 sowie 2010 bis 2011, jeweils vom 06.11.2012 in Gestalt der Änderungsbescheide vom 25.01.2013 sowie der Einspruchsentscheidung vom 16.05.2013 werden dahingehend geändert, dass sonstige Einkünfte i.H.v. 3.380 € für 2006, 3.180 € für 2007, 3.254 € für 2008, 3.340 € für 2010 und 3.445 € für 2011 festgesetzt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Berechnung der Steuer wird auf den Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 22;

Tatbestand

Streitig ist die Höhe des steuerfreien Anteils einer Witwenrente.