Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.03.2017 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.408,98 EUR festgesetzt.
Die zulässige, insbesondere form - und fristgerecht eingelegte Berufung der Kläger hat in der Sache keinen Erfolg. Aus nachstehenden Erwägungen hat das Landgericht im Ergebnis zu Recht die Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 5.408,98 EUR nebst geltend gemachten Nebenansprüchen abgewiesen.
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